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Gaskontrolle

Obwohl Flüssiggas bei korrekter Handhabung ungefährlich ist, verlangt die Sorgfaltspflicht und die gesetzlichen Bestimmungen eine regelmässige Kontrolle von Gasgeräten (Flüssiggasanlagen). Periodische Gaskontrollen schützen nicht nur die Benutzer von Wohnmobilen, Wohnwagen und Schiffen sondern auch die Nachbarn und sind im Interesse der Allgemeinheit. Aufgrund der Beanspruchung von Wohnmobilen und Schiffen ist ein Kontrollrhythmus von 3 Jahren festgelegt worden. Für Veranstaltungen gilt ein einjähriges Kontrollintervall.

Bei einer Gaskontrolle werden u.a. die Dichtheit, die Druckregler, die Schläuche, die Absperreinrichtungen und die Gasgeräte geprüft. Der Kontrolleur kann auch Verbrauchsmaterial wie Schläuche und Druckregler gegen Verrechnung ersetzen.

Quelle: https://www.arbeitskreis-lpg.ch/gaskontrolle/

Vorbereitung durch den Auftraggeber

  • für die Prüfungen muss Gas in der Gasflasche vorhanden sein

  • Geräte sind sauber, Brenner gereinigt (verschmutzte Geräte brennen nicht sauber)

  • alle Lüftungen, Kamine und Rohre sind frei zugänglich für die optische Kontrolle (Schränke und Kasten)

  • nicht verbaute Geräte wie; Grill, zweiter Kühlschrank; Heizung usw. sind bereitzustellen, damit sie kontrolliert werden können.

  • Fahrzeugausweis / Handbücher mit technischen Daten / letztes Prüfprotokoll

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